Gutachten zur Schadensberechnung

 

 

Egal, ob Schäden in der Baumkrone, dem Stamm oder im Wurzelbereich verursacht wurden, durch derartige Schäden wird der Grundstückswert herabgesetzt und außerdem kann die Verkehrssicherheit eines Baumes beeinträchtigt oder gefährdet sein. Diese Wertminderung muss der Verursacher ersetzen. Dafür ist zunächst der Wert des Baumes als Anteil am Grundstück zu ermitteln. Dies erfolgt heutzutage nach der vom Bundesgerichtshof anerkannten Methode Koch.

 

Anschließend wird die Höhe des Schadens errechnet und entweder als Teil- oder Totalschaden bewertet. Dazu wird in der Regel ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt. Dabei handelt es sich um ein minimalistisches Privatgutachten und umfasst meistens nur wenige Seiten. In dieser Dokumentation kann sich der Baumgutachter ausschließlich auf zielführende Formulierungen der Sachverhalte beschränken.

 

Bei den sogenannten Verkehrssicherheitsgutachten werden die statischen und biologischen Aspekte des Baumes dokumentiert. Bei derartigen Gutachten gibt es in der Regel kaum Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens.